iPads - Der Leihvertrag

Die Schul-IPads sind Leihgeräte und bleiben Eigentum der Stadt Bochum. Sie werden die Schülerinnen und Schüler nur herausgegeben, wenn deren Eltern oder Erziehungsberechtige den von der Schule (!) vorausgefüllten Leihvertrag unterschrieben in der Schule abgegeben haben.

Wenn Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte zögern, bedenken Sie bitte, dass ein solches Gerät bei fortschreitender Digitalisierung des Unterrichts und der Schulorganisation zunehmend schwer entbehrlich ist.

Ein gleiches oder gleichwertiges privates Gerät ist – ganz unabhängig von den finanziellen Vorteilen der kostenlosen Überlassung – auch technisch keine Alter­native. Die Leih­geräte werden passend zum Schul­betrieb zentral ad­mi­ni­nistriert, und nur solche Geräte werden in das Schul-WLAN (und hierüber ins Internet) gelassen.

Siehe auch

[Hansibo digital]   [Schul-iPads]   [FAQs]   [Regeln]   [Vertrag]   [365]   [Handy]