Aus organisatorischen Gründen darf das iPad nicht mit einer
Codesperre, bzw. Fingerabdrucksperre gesichert werden.
Alle iPads werden mit Klarnamen benannt (Vor- und Nachname).
Private Fotos, Filme, Musik und andere Medieninhalte
dürfen nicht auf dem Gerät gespeichert werden, wenn diese
rassistischen, pornografischen, gewaltverherrlichenden oder
ehrverletzenden Inhalt haben.
Das iPad wird täglich in die Schule mitgebracht und wieder nach Hause
genommen.
Das iPad entbindet nicht von der Pflicht, alle anderen
Schulbücher, Arbeitshefte und Schreibutensilien mitzubringen.
Zu Hause
Elektronische Komponenten (Tablet, Tastatur, Stift)
müssen täglich aufgeladen und als funktionsfähige Geräte
zum Unterricht mitgebracht werden.
Updates müssen regelmäßig zu Hause über das eigene WLAN
installiert werden.
E-Mails (Teams/IServ/Webuntis) müssen einmal
(werk-) täglich gecheckt werden.
In der Schule
Die Verwendung und Nutzung der iPads im Unterricht unterliegt
dem Ermessen der jeweiligen Lehrkräfte. Das iPad darf im Unterricht
ausschließlich nach Absprache mit der Lehrkraft verwendet werden.
Nutzung und Nichtnutzung wird durch vereinbarte Zeichen
im Unterricht geregelt.
Bei untersagter Nutzung wird das iPad zugeklappt und weggepackt.
Bei gebotener Nutzung wird das iPad auf dem Tisch zugeklappt,
wenn die Lehrkraft spricht.
Zur Vermeidung von unnötigen Störungen durch Signaltöne
während des Unterrichts müssen die Geräte stumm geschaltet werden.
Während des Unterrichts ist das Spielen mit Spiele-Apps
oder Online-Spielen, sowie die Nutzung von sozialen Netzwerken
jeglicher Art untersagt.
Der Download oder das Streaming von Filmen, Musik und Spielen
ist in der Schulzeit verboten, sofern es nicht explizit durch
eine Lehrkraft beauftragt wurde.
Nach Paragraph §201a StGB dürfen während der Schulzeit ohne die
ausdrückliche Erlaubnis einer Lehrkraft keine Film- und
Tonaufnahmen sowie Fotos gemacht werden.
Während des Schulbetriebs trägt jeder die Verantwortung für
sein Gerät und passt selbständig darauf auf.
Das Tauschen über „air drop“ von privaten Dateien (Fotos, Filme,
Musik, Spiele, etc.) ist in der Schulzeit untersagt.
Die Benutzung von Internetseiten, die nicht unterrichtsrelevant
sind, ist untersagt.