Unterrichts - iPads

Im November 2022 begann die klassenweise Ausgabe der Schul-iPads an alle Schülerinnen und Schüler der Hans Böckler Realschule. Voraussetzung ist die Unterzeichnung des Nutzungsvertrags durch Eltern/Erziehungs­be­rechtigte.

Zweck

Was datentechnisch geht, machen und speichern wir nicht auf Papier.

In diesem Sinne dient das iPad als digitale Arbeitsmappe sowie der Kommunikation mit der Schule. Hierfür werden Ordnerstrukturen und -zwecke, Dateinamenskonventionen sowie die Ausstattung mit Programmen bzw. Apps vorgegeben. Diese Vorgaben und Arbeitsweisen werden sich ändern und weiter entwickeln. Dies ist ein gemeinsamer (Lern-) Prozess.

Bedingungen

  • Geräte und Zubehör bleiben Eigentum der Stadt Bochum. Sie sind auf bei Verlangen und bei Austritt vollständig und unbeschädigt zurück­zu­geben.
  • Beschädigung oder Verlust bedeutet Schadensersatz und i.a. kein verfügbares Gerät für die Zeit der Wiederbeschaffung/Reparatur durch die Stadt Bochum.
    Eine geeignete Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
  • Zum Arbeiten und zur Kommunikation soll den Geräten auch zu Hause Internetzugang gewährt werde.
  • Die Geräte werden von Stadt und Schule fern-administriert.
  • Bei Verlust werden sie vollständig gesperrt und können dann i.A. auch geortet werden. Für einen Dieb sind sie wertlos.
  • Eine private Nutzung ist nicht vorgesehen, wird aber in Grenzen geduldet.

Siehe auch

[Hansibo digital]   [Schul-iPads]   [FAQs]   [Regeln]   [Vertrag]   [365]   [Handy]