Unterrichts - iPads
Im November 2022 beginnt die klassenweise Ausgabe der Schul-iPads an alle
Schülerinnen und Schüler der Hans Böckler Realschule. Voraussetzung ist
die Unterzeichnung des Nutzungsvertrags durch
Eltern/Erziehungsberechtigte.
Zweck
Was datentechnisch geht, machen und speichern wir nicht auf Papier.
In diesem Sinne dient das iPad als digitale Arbeitsmappe
sowie der Kommunikation mit der Schule. Hierfür werden Ordnerstrukturen und
-zwecke, Dateinamenskonventionen sowie die Ausstattung mit
Programmen bzw. Apps vorgegeben. Diese Vorgaben und Arbeitsweisen werden sich
ändern und weiter entwickeln. Dies ist ein gemeinsamer (Lern-) Prozess.
Bedingungen
- Geräte und Zubehör bleiben Eigentum der Stadt Bochum. Sie sind auf
bei Verlangen und bei Austritt vollständig und unbeschädigt
zurückzugeben.
- Beschädigung oder Verlust bedeutet Schadensersatz und i.a. kein
verfügbares Gerät für die Zeit der Wiederbeschaffung/Reparatur durch die
Stadt Bochum.
Eine geeignete Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
- Zum Arbeiten und zur Kommunikation soll den Geräten auch zu Hause
Internetzugang gewährt werde.
- Die Geräte werden von Stadt und Schule fern-administriert.
- Bei Verlust werden sie vollständig gesperrt und können dann i.A.
auch geortet werden. Für einen Dieb sind sie wertlos.
- Eine private Nutzung ist nicht vorgesehen, wird aber in Grenzen geduldet.
Siehe auch
[Hansibo digital] [Schul-iPads]
[FAQs]
[Regeln] [Vertrag]
[365]