Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets haben bestimmte Schülerinnen und Schüler Anspruch auf Lernförderung. Pro Schuljahr stehen ihnen 35 Stunden an Lernförderung zu. Bei der Antragstellung sind wir behilflich. Die Lernförderung kann auch im Rahmen der Übermittagsbetreuung in Anspruch genommen werden.